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Was haben AGBs und DSGVO in Website-Menüs gemeinsam?

Dieser Beitrag ist ein Hilferuf einer verzweifelten Komplizin.

Keine Website ohne Datenschutz, kein Online-Shop ohne Allgemeine Geschäftsbedingungen. Meistens werden die Verweise bzw. Menüpunkte auf die dazugehörigen Informationen akkurat am Ende der Website platziert, nämlich unten im Footer.

Ja, aber was ist denn nun die Gemeinsamkeit von DSGVO und AGBs?
Ganz einfach: Beide Bezeichnungen sind falsch!

DSGVO ≠ Datenschutzerklärung

DSGVO steht für Datenschutzgrundverordnung. Diese ist ein seitenlanger Gesetzestext, der Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen regelt. Kaum jemand wird die komplette DSGVO auf seiner Website einpflegen.

Was allerdings laut DSGVO auf der Website angeführt werden muss, ist die Datenschutzerklärung. Diese enthält Informationen darüber, wie (personenbezogene) Daten von der Website verarbeitet werden, zum Beispiel, ob ein Trackingtool in Einsatz ist.

ABGs ≠ Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Abkürzung AGBs gibt es nicht und wird es auch niemals geben. Warum? Weil es sie ganz einfach nicht braucht! Das Wort AGB beinhaltet schon die Mehrzahl, nämlich Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wer braucht da noch ein zusätzliches „s“ am Ende?

#pro­Rechtschreibung

verfasst von:
Profilbild von Katharina
Komplizin
Katharina

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